Umgang mit Krankheit und Schule

von Nadja Unterkircher
22. September 2020

Sehr geehrte Eltern,

wir Schulen haben weitere Informationen bekommen, ich kann Sie daher über den Umgang mit Krankheiten Ihres Kindes weiter informieren.

1) Krankheitssymptome des Kindes treten zu Hause auf: Prinzipiell soll Ihr Kind immer bis zum Abklingen von Krankheitssymptomen aller Art zu Hause bleiben (alle Krankheiten mit Fieber über 37,5 Grad, Erbrechen, Durchfall, …).  Bei saisonalen Erkrankungen ohne Fieber (Verkühlung, Husten) klären Sie bitte derzeit die Symptomatik mit Ihrem Kinder- oder Hausarzt ab. Wenn er keine Bedenken hat und ihr Kind sich fit fühlt, können Sie Ihr Kind bedenkenlos in die Schule schicken. Informieren Sie über diese Abklärung bitte Ihre_n Klassenlehrer_in über Schoolfox.  Verdacht auf eine COVID-19-Erkrankung besteht bei einer Körpertemperatur von 37,5° Celsius oder mehr und/oder plötzlichem Verlust des Geruchs- und Geschmackssinns. Darüber hinaus deutet auch jede Form einer akuten respiratorischen Infektion (grippale Symptome mit oder ohne Fieber) mit mindestens einem der folgenden Symptome, für das es keine andere plausible Ursache gibt, auf einen Verdachtsfall hin: Husten, Halsschmerzen und Kurzatmigkeit. In diesem Fall rufen Sie die Hotline 1450, es wird Ihnen die weitere Vorgehensweise erklärt. Informieren Sie darüber bitte Ihre_n Klassenlehrer_in über Schoolfox.

2) Krankheitssymptome des Kindes treten in der Schule auf: Wenn Ihr Kind sich verletzt oder Krankheitssymptome zeigt, die einer Behandlung oder häuslichen Betreuung bedürfen, werden Sie von der Schule per Schoolfox/ Notfallnachricht verständigt. Bitte holen Sie Ihr Kind sobald als möglich ab.  Wenn Ihr Kind in der Schule COVID-19-Symptome zeigen sollte, bringen wir es in einen eigenen Raum, in dem es liegen kann und Ruhe hat. Die Schule ist verpflichtet, sofort die Gesundheitsbehörde zu verständigen und weitere Anweisungen zu befolgen. Sie bekommen eine Notfallnachricht über Schoolfox. Bitte kommen Sie in diesem Fall sofort, um bei Ihrem Kind zu sein bis weitere Anweisungen durch die Gesundheitsbehörde an die Schule erfolgen. Die Mitschüler_innen der Klasse werden inzwischen weiter unterrichtet bzw. beaufsichtigt. Wenn bis zum stundenplanmäßigen Unterrichtsschluss keine andere Information durch die Gesundheitsbehörde erfolgt, werden die Kinder nach Hause oder ins Tagesheim entlassen. Andernfalls werden alle betroffenen Eltern verständigt.

3) Wenn Ihr Kind als COVID-19-Kontaktperson gilt und zu Hause bleiben bzw. getestet werden muss, werden Sie von der Gesundheitsbehörde verständigt. Informieren Sie darüber bitte Ihre_n Klassenlehrer_in per Schoolfox.

4) Zu Ihrer Information: Die Schule ist verpflichtet, alle Kinder, die COVID-19-Symptome zeigen, auch der Bildungsdirektion zu melden. Um Cluster zu erkennen, muss in der Schule ein Monitoring über Sitzpläne, Personen in der Klasse/ Tagesheimgruppe etc. geführt werden. Im Fall, dass die Gesundheitsbehörde einen COVID-19-Cluster vermutet, müssen alle diese Aufzeichnungen von der Schule gemeldet werden. Bitte kontrollieren Sie in Ihrem Schoolfox den Notfallkontakt! ( Profil - Notfallkontakt - 1 oder 2 Telefonnummern von Notfallkontaktpersonen angeben). Die Notfallmeldung wird an die angegebenen Telefonnummern auch als SMS versandt. Ich habe diese verschiedenen Szenarien zur besseren Übersicht in einer Checkliste zusammengefasst, die Sie im Anhang finden. 

 

Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund, Dagmar Klingler