Maßnahmen 03.11.2020

von Nadja Unterkircher
03. November 2020
Sehr geehrte Eltern
 
Der Schulbetrieb wird im Präsenzbetrieb fortgesetzt, jedoch müssen zusätzliche Sicherheits- und Präventionsmaßnahmen ergriffen werden, ich erwähne der Einfachheit halber nur die neuen Maßnahmen:
- Ausflüge in den Park oder die Natur sind erlaubt.
- Den Lehrkräften werden FFP2-Masken zur Verfügung gestellt, die freiwillig im Unterricht getragen werden können.
- Wenn es die Situation erforderlich macht, kann an Pflichtschulen für einen oder mehrere Tage Distance-Learning angeordnet werden. Eine solche Situation liegt aber nur dann vor, wenn es mehrere positive COVID-19-Fälle an einer Schule gibt, die Abklärung durch die Gesundheitsbehörde noch offen ist und der Vollbetrieb an der Schule gefährdet wäre. Distance-Learning im Pflichtschulbereich wird durch die Bildungsdirektion, das BMBWF und die Schulleitung verordnet. Ein Notbetrieb mit entsprechender Betreuung soll in diesen Fällen jedenfalls aufrechterhalten werden.
- Unklar sind derzeit noch die Bedingungen des Mittagessens in der Nachmittagsbetreuung, vermutlich bleibt alles beim Gewohnten (Essen in den herkömmlichen Gruppen im Wohnheim Hötting).
 
Andere Informationen liegen mir nicht vor. Es gibt auch Änderungen bzgl. der Vorgehensweisen:
- Kinder mit Symptomen in der Schule bleiben im Unterricht, die Eltern werden per Notfallnachricht informiert, holen das Kind ab und rufen 1450 an. Das weitere Procedere bestimmt dann die Gesundheitsbehörde. Es gibt noch kein Procedere dazu, wie das im Fall des Einverständnisses zum Antigen-Schnelltest abläuft. Vermutlich muss das Kind (gegebenenfalls mit einem Erziehungsberechtigten) in der Schule auf das Testteam warten. Ich bitte Sie diesbezüglich wieder, dass Sie Ihr Kind nach Möglichkeit von vorneherein zu Hause lassen, wenn es Symptome zeigt (Fieber über 37,5 Grad, Verlust von Geruchs- und/oder Geschmackssinn, Husten, Halsschmerzen, Übelkeit oder Erbrechen ohne plausible andere Erklärung).
- Kinder unter 10 Jahren gelten grundsätzlich nur noch als Kontaktpersonen der Kategorie 2, das betrifft in unserem Fall die Mitschüler_innen und Kinder aus derselben Tagesheimgruppe, wenn in einer Klasse ein positiver Fall auftritt. Es kommt demnach zu keinen Quarantänefällen mehr für die Klasse. Nur positiv getestete Kinder werden unter Quarantäne gestellt. In Spezialfällen (die mir nicht bekannt sind) kann der Amtsarzt Mitschüler_innen zu Kontaktpersonen der Kategorie 1 bestimmen. Dieselben Bedingungen gelten für das Lehr- und Betreuungspersonal.
- Wenn hingegen eine Lehr- oder Betreuungsperson positiv getestet wurde, gelten alle mit engem Kontakt als Kontaktperson 1. Die Schule muss die entsprechende Kontaktpersonen-Meldung erstatten. Das weitere Procedere bestimmt dann die Gesundheitsbehörde. Kinder mit losem Kontakt können die Schule weiter besuchen. - Wenn mehrere Personen einer Klasse bzw. Tagesheimgruppe (mehr als 2 Kinder, Kinder und Lehr- bzw Betreuungsperson) innerhalb von 10 Tagen positiv getestet werden, entscheidet die Gesundheitsbehörde über die Quarantäne von Teilgruppen oder der gesamten Klasse und der zugehörigen Tagesheimgruppe. Der Umgang mit positiven Schüler_innen und Lehrer_innen ist in der Beilage übersichtlich dargestellt. Die neuen Regelungen gelten ab morgen, die Antigen-Schnelltests wurden ab 9.11.2020 angekündigt. Ich hoffe, dass wir alle diese Übersichten und Leitfäden nicht oder möglichst wenig benötigen werden…
 
Sollten Sie Fragen haben, bitte ich Sie, mir diese zu schreiben.
Liebe Grüße, Dagmar Klingler